Ein Hundefutter darf das EU-Bio-Siegel nur tragen, wenn mindestens 95% der Zutaten im Hundefutter die Bio-Kriterien nach EU-Standard erfüllen. Auch die verbleibenden maximal 5% des Futters unterliegen daneben erhöhten Anforderungen.
Beispiele für die Anforderung an die verwendeten Rohstoffe sind u.a:
✓ Kein Einsatz von Pestiziden
✓ Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
✓ Abwechslungsreiche Fruchtfolgen
✓ Verwendung ökologischer Futtermittel in der Tierhaltung
✓ Fest definierte Mindestanforderungen an eine artgerechte Nutztierhaltung (z.B. niedriger Tierbesatz, regelmäßiger Auslauf vorzugsweise mit Weidegang, kurze Transportwege, keine präventive Antibiotika-Gabe, kein Einsatz von künstlichen Wachstumsregulatoren oder Hormonen, und weitere )
✓ Keine Gentechnik
✓ Kein Einsatz von künstlichen Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen
Beim BMEL, dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, sind die genauen Rechtsanforderungen an den mit dem EU-Bio-Siegel zertifizierten Landbau für Verbraucher ausgewiesen. Das EU-Bio-Siegel kann bei der Auszeichnung durch das sechseckige deutsche Bio-Siegel erweitert werden: