Futtermittelproduktion

Kommerzielle Futtermittel unterscheiden sich zum Teil deutlich in ihrem Wassergehalt und können an diesem Kriterium grob in Trockenfutter und Feuchtfutter eingeteilt werden. Desweiteren gibt es noch Sonderformen, die mit ihrem Feuchtigkeitsgehalt irgendwo zwischen diesen beiden Hauptgruppen liegen. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen sagt noch nichts über die Qualität des Futters aus - hochwertige Futter gibt es sowohl als Trockenfutter und als Feuchtfutter. Beide Herstellungsarten haben ihr Vorteile, beide ihre Nachteile. Welche das sind und wie die Produktionsprozesse genau aussehen, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.

 

Trockenfutter

Als Trockenfutter bezeichnet man Futtermittel mit einem Wasseranteil von ungefähr 10 %. Ausgangspunkt sind, wie bei der Feuchtfutterherstellung auch, die einzelnen Rohmaterialien, die vom Hersteller in einem ersten Schritt zusammengemischt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die Nährstoffzusammensetzung ganz genau (computer-)gesteuert werden kann. So kann ein im fertigen Futtermittel gewünschter Proteingehalt einfach erhöht oder erniedrigt werden, indem mehr oder weniger Rohmaterialien zugegeben werden, die Proteine enthalten. Selbst ausgefallene Zusammensetzungen können so verwirklicht werden (beispielsweise ein Futter für einen bestimmten Ernährungszweck/Krankheit).

Sind die einzelnen Komponenten gemischt dann müssen sie gegart werden und ihre Form erhalten, so dass sie in die Futtermittelsäcke eingefüllt werden können. Das hierfür am häufigsten eingesetzte Verfahren bei Trockenfuttern ist die "Extrusion" (Fließpressen). Dazu wird die Futtermittelmischung in großen Behältern unter Druck gesetzt und erhitzt. Dadurch "verbackt" die Mischung zu einem Teig und die in der Mischung enthaltenen Nährstoffe werden aufgeschlüsselt, so dass sie dann später leichter verdaulich sind. Die Masse wird durch eine Öffnung (Matrize) gedrückt und von einem sich schnell bewegenden Messer in kleine Brocken geschnitten. Danach wird der durch den Aufenthalt im Extruder reduzierte Wassergehalt durch Trocknung noch weiter vermindert. So können mikrobieller Verderb gehemmt und die Lagerfähigkeit weiter erhöht werden. Die getrockneten Futtermittelbrocken werden am Ende dieses Herstellungsprozesses noch behüllt, d. h. dass von außen noch Fette und z. B. Geschmacksstoffe auf das Produkt aufgebracht werden. Danach wird das Futter fettdicht verpackt und ist zum Verfüttern bereit.

 

Feuchtfutter

Die Herstellung von Feuchtfutter ist mit der Konservenherstellung für menschliche Nahrung zu vergleichen. Die Rohmaterialien werden gekocht, in Dosen eingefüllt und diese dann unter großer Hitze/Druck sterilisiert, um Krankheitserreger abzutöten. Bei der Feuchtfutterherstellung ist die genaue Zusammensetzung des Futtergemischs für den Erfolg des Herstellungsprozesses nicht so entscheidend, die Ausgangsmaterialien können daher viel mehr in ihrer ursprünglichen Form belassen werden. Während bei der Trockenfutterherstellung wichtig ist wann welcher Stoff im Produktionsprozess zugegeben wird, werden die Materialien beim Feuchtfutter mehr oder weniger einfach zusammen in eine Dose gefüllt und versiegelt; die Enzelbestandteile müssen nicht "aus sich selbst heraus" zusammenhalten. Dafür gehen aufgrund des hohen Wasseranteils mehr wasserlösliche Vitamine verloren (beim Trockenfutter sind es die fettlöslichen). Ebenso ist es oftmals schwieriger die genaue Zusammensetzung der einzelnen Nährstoffklassen zu regeln, besonders wenn der Hersteller Wert darauf legt, dass Vollrohstoffe (z. B. ganze Kartoffeln, Hühnerbrust) verwendet werden.

 

Die Hersteller von Futtermitteln werben zum Teil mit Begriffen, die nicht jedem Tierbesitzer sofort eingängig sind. Die wichtigsten Schlagwörter erklären wir hier:

Lebensmittelqualität

Jedes lebensmittelliefernde Nutztier muss vor der Schlachtung, also lebend, von einem amtlichen Tierarzt auf Krankheiten oder sonstige Auffälligkeiten untersucht werden. Erst wenn dieser sein "okay" gibt, wird das Tier zur Schlachtung zugelassen. Diese Überprüfung nennt man "Schlachttieruntersuchung". Danach geht die amtliche Kontrolle aber noch weiter: Ein Team aus Fachassistenten und Tierärzten untersucht nach der Schlachtung das Fleisch und alle Organe auf Veränderungen, die am lebenden Tier evtl. nicht sichtbar waren oder nicht aufgefallen sind. Dieser Schritt ist die "Fleischuntersuchung". Erst wenn hier das Fleisch als "tauglich" beurteilt wird, kann es als Lebensmittel für den menschlichen Verzehr verwendet werden. Das Fleisch hat dann "Lebensmittelqualität". Ebenso wie das Fleisch werden die inneren Organe auf Veränderungen und Krankheitshinweise untersucht. Betroffende Organe werden aussortiert.

 

Tierische Nebenprodukte (Kategorie 3)

Fleisch oder Organe, die in der Fleischuntersuchung so auffällig waren, dass sie nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden dürfen, werden als "tierische Nebenprodukte" bezeichnet. Für diese gibt es drei verschiedene Kategorien. Je nachdem wie schlimm die Auffälligkeiten waren, darf das Fleisch oder die Organe noch für bestimmte andere Produkte verwendet werden. Die am wenigsten schlimme Kategorie ist die Kategorie 3. Dazu zählt alles Fleisch, was nicht direkt krank ist, aber aus anderen Gründen nicht als Lebensmittel verwendet werden darf, z. B. weil es stark verschmutzt ist. Auch Organe, die zwar unauffällig sind, aber beispielsweise aus kulturellen Gründen nicht vom Menschen verzehrt werden dürfen, fallen hier rein (z. B. der Geschlechtsapparat). Wichtig ist zu wissen, dass zu der Kategorie 3 kein Fleisch und keine Organe zählen, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen könnte. Material der Kategorie 3 darf daher für die Herstellung von Futtermitteln verwendet werden. Die Vorschriften, wie mit Lebensmitteln oder tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 umgegangen werden darf, weichen allerdings sehr stark voneinander ab. Während es für Lebensmittel strenge Vorschriften gibt, was Temperaturen, Lagerung und Transport angeht, darf mit Material der Kategorie 3 viel sorgloser umgegangen werden und wird häufig auch wie ein "Abfallprodukt" behandelt. Dementsprechend verschmutzt und keimbelastet kann diese Rohware daher sein.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 und 1 werden nicht für die Produktion von Tierfutter verwendet.

 

Tierische Nebenerzeugnisse

Der Begriff taucht häufig auf Verpackungen und Internetseiten auf und wird auch in einer EU-Verordnung erwähnt - definiert wird er allerdings nicht. Vielmehr werden hier häufig verschiedene Begriffe miteinander vermischt und somit ein nicht genau definierter Begriff verwendet:

Es gibt bezüglich der Beurteilung von Schlachttieren die Prädikate "tauglich" oder "untauglich". Alles, was als "untauglich" beurteilt wurde, nennt man "tierisches Nebenprodukt" - also nicht "tierisches Nebenerzeugnis". Der Begriff "tierisches Nebenprodukt" ist exakt so definiert. Auch reines Fleisch, was als "untauglich" beurteilt wurde, ist demnach als "tierisches Nebenprodukt" zu bezeichnen.

Bezogen auf die unterschiedlichen Anteile eines Schlachttieres, also z. B. das Fleisch, die Organe etc. gibt es die beiden Kategorien "Schlachttierkörper" und "Nebenprodukte der Schlachtung". Der Schlachttierkörper stellt dabei das Skelett mit den Muskeln dar (also das eigentliche Fleisch), während Blut, Organe etc. als "Nebenprodukte der Schlachtung" bezeichnet werden - also auch nicht "Nebenerzeugnisse der Schlachtung".

Ein Erzeugnis ist im Lebensmittelrecht eine Weiterverarbeitung eines Ausgangsprodukts und zwar in dem Maße, dass die ursprüngliche Struktur nicht mehr erkennbar ist. In der Regel meinen die Hersteller mit dem Wort "tierisches Nebenerzeugnis" ein "Nebenprodukt der Schlachtung", also Organe, Blut und andere nicht-Fleischteile des Schlachttiers.


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